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Konkurrenzschutz zugunsten des Bestandnehmers aufgrund ergänzender Vertragsauslegung

RechtsprechungABGBwobl 2017/49wobl 2017, 153 Heft 5 v. 1.5.2017

§ 863 ABGB, § 914 ABGB, § 1096 ABGB

Im Wege ergänzender Vertragsauslegung kann ein Konkurrenzschutz nur dann angenommen werden, wenn redliche und vernünftige Parteien einen solchen unter Berücksichtigung der übrigen Vertragsbestimmungen und des von den Parteien verfolgten Zwecks sowie unter Heranziehung der Verkehrssitte vereinbart hätten.

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