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Auftragsvergabe durch den Hausverwalter in einem „Mischhaus“

RechtsprechungWEGwobl 2017/46wobl 2017, 147 Heft 5 v. 1.5.2017

§ 18 WEG 2002, § 19 WEG 2002, § 20 WEG 2002, § 28 WEG 2002, § 29 WEG 2002

Vertretungshandlungen des Hausverwalters als infolge § 18 Abs 3 Z 1 lit a WEG 2002 primäres Handlungsorgan in Angelegenheiten der ordentlichen und außerordentlichen Verwaltung sind der Eigentümergemeinschaft zuzurechnen. In der Eigenschaft als Hausverwalter ist man nicht befugt, nur einzelne Mitglieder der Eigentümergemeinschaft zu vertreten.

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