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Anträge auf Aufhebung des § 15 GGG unzulässig; Abweisung des Antrages auf Aufhebung des § 60 Abs 2 JN

RechtsprechungAbgabenrechtDr. Karl-Werner Fellnerwobl 2017/41wobl 2017, 127 Heft 4 v. 1.4.2017

§ 15 GGG, § 4 GrEStG, § 6 GrEStG, § 60 JN

Gem § 15 Abs 1 GGG ist als Wert einer unbeweglichen Sache das Dreifache des Einheitswertes anzusehen.

Als Wert einer grund- oder hauszinssteuerpflichtigen Sache ist gem § 60 Abs 2 JN jener Betrag anzusehen,

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