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Löschung eines grundbücherlich einverleibten Bestandrechts, das wegen Zeitablaufs gegenstandslos geworden ist

RechtsprechungGrundbuchsrechtwobl 2017/126wobl 2017, 410 Heft 12 v. 1.12.2017

§ 1095 ABGB, § 9 GBG, § 93 GBG, § 94 GBG, § 131 GBG, § 136 GBG

Eine Eintragung des Bestandrechts (§ 9 GBG, § 1095 ABGB), die wegen Zeitablaufs gegenstandslos geworden ist, kann vom Grundbuchsgericht gem § 131 GBG auch von Amts wegen gelöscht werden. In einem solchen Fall kann grundsätzlich auch eine Berichtigung des Grundbuchs

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