Art 1 1. ZPEMRK
Mietpreisregulierungen stellen einen Eingriff in Art 1 1. ZPEMRK („Recht auf Achtung des Eigentums“) dar und müssen daher auf ihre Vereinbarkeit mit Art 1 Abs 2 1. ZPEMRK überprüft werden.
Art 1 1. ZPEMRK
Mietpreisregulierungen stellen einen Eingriff in Art 1 1. ZPEMRK („Recht auf Achtung des Eigentums“) dar und müssen daher auf ihre Vereinbarkeit mit Art 1 Abs 2 1. ZPEMRK überprüft werden.