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Die schadenersatzrechtliche Einordnung der ÖNORM B 1300 und ihre Bedeutung für die Haftung des Immobilienverwalters

AufsätzeDr. Philipp Fidler , Univ.-Prof. Dr. Olaf Risswobl 2016, 299 Heft 9 v. 1.9.2016

Das Austrian Standards Institute hat am 1. November 2012 die ÖNORM B 1300 veröffentlicht; sie trägt den Titel „Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen“. Die ÖNORM B 1300 war wohl als Instrument gedacht, Liegenschaftseigentümern und deren Verwaltern Leitlinien zur Vermeidung von Haftungsrisiken an die Hand zu geben. Damit sind aber für die „Normadressaten“ auch zahlreiche Fragen aufgeworfen worden. Der Beitrag versucht, manche davon zu klären.

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