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Zur Immissionsklage zwischen Wohnungseigentümern aufgrund der Nichtzulassung einer Sanierung einer mangelhaften Trittschalldämmung

RechtsprechungABGBwobl 2016/19wobl 2016, 59 Heft 2 v. 1.2.2016

§ 364 Abs 2 ABGB, § 1 Abs 1 WEG 2002, § 16 Abs 3 WEG 2002, § 28 Abs 1 Z 1 WEG 2002

Einem Wohnungseigentümer steht die Immissionsklage nach § 364 Abs 2 ABGB gegen den benachbarten Wohnungseigentümer zu, wenn dieser die Beseitigung der Ursache störender Immissionen (hier: mangelhafter Trittschallschutz) verhindert.

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