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Das wichtige Interesse des Wohnungseigentümers iSd § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002

RechtsprechungWEGwobl 2016/17wobl 2016, 57 Heft 2 v. 1.2.2016

§ 16 Abs 2 WEG 2002

Beim wichtigen Interesse des Wohnungseigentümers an einer Änderung seines Objekts iSd § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 kommt es insbesondere darauf an, ob die beabsichtigte Änderung dazu dient, dem Wohnungseigentümer eine dem heute üblichen Standard entsprechende Nutzung seines Objekts zu ermöglichen. Nicht jeder verständliche Wunsch eines Wohnungseigentümers nach Änderung begründet ein wichtiges Interesse.

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