§ 521 ABGB, § 12 Abs 1 GBG
Der Begriff „Wohnrecht“ oder „Wohnungsrecht“ erfüllt die Bestimmtheitskriterien des § 12 Abs 1 GBG nicht, weshalb die Eintragung eines Wohnungsgebrauchsrechts als Minus nicht in Frage kommt.
§ 521 ABGB, § 12 Abs 1 GBG
Der Begriff „Wohnrecht“ oder „Wohnungsrecht“ erfüllt die Bestimmtheitskriterien des § 12 Abs 1 GBG nicht, weshalb die Eintragung eines Wohnungsgebrauchsrechts als Minus nicht in Frage kommt.