EStG § 16 Abs 1 Z 8
Bei der Schätzung der fiktiven Anschaffungskosten sind zu erwartende Mietsteigerungen zu berücksichtigen. Auch fiktive Erträge des ausbaufähigen Dachbodens sind einzubeziehen, wobei Herstellungskosten nur dann wertmindernd anzusetzen sind, wenn der Vermieter den Ausbau vornehmen wird.