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Bestandzinsminderung und Zurückweisung bei nicht obligationsgemäßer Anbietung des Bestandobjekts

RechtsprechungABGBwobl 2015/94wobl 2015, 241 Heft 7 und 8 v. 1.7.2015

ABGB § 1096

Der Bestandnehmer kann bei nicht gehörigem Erfüllungsanbot die Sache zurückweisen und auf ordnungsgemäße Leistung unter Nachfristsetzung bestehen oder die Sache übernehmen und sich mit einer Zinsminderung begnügen, bis der vereinbarte Zustand hergestellt ist.

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