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Zur Antragslegitimation bei der Eintragung der Einräumung des Vorrangs der Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von WE nach § 42 WEG 2002

RechtsprechungWEGwobl 2015/89wobl 2015, 236 Heft 7 und 8 v. 1.7.2015

WEG 2002 § 42 Abs 1

Der Liegenschaftseigentümer (Bauträger) ist – vom Fall des § 42 Abs 4 WEG 2002 abgesehen – nicht zur Disposition über eine Anmerkung nach § 42 Abs 1 WEG 2002 befugt.

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