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Über die Zulässigkeit der Aufnahme von Beträgen zur Amortisation der aufgewendeten Bau-, Grund- oder Aufschließungskosten als Ausgaben in die Hauptmietzinsabrechnung

RechtsprechungMRGwobl 2015/85wobl 2015, 233 Heft 7 und 8 v. 1.7.2015

MRG § 1 Abs 4 Z 1, MRG § 18a Abs 1, MRG § 45 Abs 3

§ 45 Abs 3 letzter Satz MRG ist so auszulegen, dass er nur tatsächlich vom Vermieter in den jeweiligen Verrechnungsjahren zu zahlende Beträge erfasst und nicht fiktive Absetzbeträge.

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