MRG § 1 Abs 4 Z 1, MRG § 18a Abs 1, MRG § 45 Abs 3
§ 45 Abs 3 letzter Satz MRG ist so auszulegen, dass er nur tatsächlich vom Vermieter in den jeweiligen Verrechnungsjahren zu zahlende Beträge erfasst und nicht fiktive Absetzbeträge.
MRG § 1 Abs 4 Z 1, MRG § 18a Abs 1, MRG § 45 Abs 3
§ 45 Abs 3 letzter Satz MRG ist so auszulegen, dass er nur tatsächlich vom Vermieter in den jeweiligen Verrechnungsjahren zu zahlende Beträge erfasst und nicht fiktive Absetzbeträge.