MRG § 6 Abs 1, ZPO § 234
§ 234 ZPO ist im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren nicht anzuwenden. Die Legitimation eines Mieters, gegen den eine Räumungsklage des Vermieters anhängig ist, besteht im Verfahren nach § 6 MRG nur, solange ihm die Möglichkeit einer Entkräftung der Auflösungserklärung des Vermieters offensteht.