WEG 2002 § 32 Abs 5
Können Wohnungseigentümer von Erdgeschossobjekten den Aufzug im Wesentlichen nur zum Erreichen von Gemeinschaftsräumlichkeiten im Keller nutzen, erscheint eine Befreiung von 4/5 der Liftkosten angemessen.
OGH, 23.10.2014, 5 Ob 129/14b