MRG § 16 Abs 6 idF vor 3. WÄG
Für die Prüfung der Anwendung einer Wertsicherungsvereinbarung ist iSd § 16 Abs 6 MRG idF vor dem dritten WÄG die Valorisierung der Kategoriesätze maßgeblich, wenn nach der Rechtslage vor dem dritten WÄG nur der Kategoriemietzins, nunmehr aber der Richtwertmietzins vereinbart werden könnte.