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Vertragliches Weitergaberecht

RechtsprechungMRGUniv.-Ass. Mag. Kurt Berekwobl 2015/69wobl 2015, 197 Heft 6 v. 1.6.2015

MRG § 12a Abs 3, MRG § 16 Abs 1, MRG § 16 Abs 2

Ein vertragliches Weitergaberecht wird im Zweifel durch einmalige Ausnützung konsumiert und geht nicht auf den Nachmann über. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Weitergaberecht durch einen Verschmelzungsvorgang „konsumiert“ worden ist.

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