Schon vor genau 85 Jahren kannte die historische Erst-Kodifikation des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts1 persönliche Zuverlässigkeitskriterien für Organwalter in gemeinnützigen Bauvereinigungen. Die aktuelle Terminologie eines „Fit & Proper“ für zentrale Funktionsträger im Bankenbereich entspringt naturgemäß einem anderen Zeitgeist. Die rechtspolitischen Zielsetzungen waren und sind aber grundsätzlichen die gleichen.