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Keine Auflösung des Bestandvertrags nach § 1112 ABGB, wenn nicht feststeht, dass die Baugebrechen nicht beseitigt werden können oder vom Bestandgeber nicht beseitigt werden müssen

RechtsprechungABGBwobl 2015/14wobl 2015, 28 Heft 1 v. 1.1.2015

ABGB § 1112, VStG § 5 Abs 1

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