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Zur Zulässigkeit der Anbringung einer Kameraattrappe

RechtsprechungABGBwobl 2015/10wobl 2015, 24 Heft 1 v. 1.1.2015

ABGB § 1098, MRG § 37 Abs 1 Z 6

Die Anbringung einer Kameraattrappe, die sich für einen unbefangenen, objektiven Betrachter als Überwachungsmaßnahme darstellt, ist im Allgemeinen zulässig, wenn sich diese Maßnahme nach Maßgabe des Eindrucks für einen solchen Betrachter ausschließlich auf den eigenen Wohn- bzw Garagenbereich des Mieters bezieht.

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