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Zur Abgrenzung zwischen ordentlicher und außerordentlicher Verwaltung betreffend Arbeiten, die der Behebung eines Baugebrechens dienen, das die Substanz des Gebäudes gefährdet

RechtsprechungWEGRA Dr. Ingmar Etzersdorferwobl 2015/151wobl 2015, 359 Heft 11 v. 1.11.2015

WEG 2002 § 28 Abs 1

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