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Zwei „Compliance-affine“ Spezialnormen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

AufsätzeMin.-Rat Dr. Andreas Sommer , Mag. Christian Zenzwobl 2015, 340 Heft 11 v. 1.11.2015

Der aus dem Englischen stammende Ausdruck „Compliance“ kann wortwörtlich mit „Beachtung (von Regeln)“, „Regeltreue“ oder auch „Regelkonformität“ übersetzt werden. In der betriebswirtschaftlichen Fachsprache steht der Begriff für „die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch von freiwilligen Kodizes, in Unternehmen“1. Umgangssprachlich werden mit „Compliance“ aber oftmals Begriffe wie „Befangenheit“ oder „Unvereinbarkeit“ assoziiert.

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