Die Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU durch das VRUG führt zu einer tiefgreifenden Umgestaltung des Verbraucherrechts. Neben der Erweiterung von vorvertraglichen Informationspflichten, die dem Unternehmer künftig bei jedem Rechtsgeschäft, unabhängig von der Vertriebsart auferlegt werden, kommt es vor allem zu Modifikationen der dem Verbraucher zustehenden Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außer-Geschäftsraum-Verträgen. Der folgende Beitrag beleuchtet die Auswirkungen auf das Wohn- und Immobilienrecht und geht dabei auf die Situation bei Mietverträgen sowie Verträgen über Dienstleistungen von Immobilienmaklern ein.