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Nutzungsdauer eines vermieteten Gebäudes

RechtsprechungAbgabenrechtVPräs Dr. Christian Lenneiswobl 2014/71wobl 2014, 180 Heft 6 v. 1.6.2014

EStG § 16 Abs 1 Z 8 lit e, EStG § 28

Die Beweislast für die Widerlegung der Vermutung einer Nutzungsdauer von 66 2/3 Jahren in § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988 mit der Behauptung des Vorliegens einer kürzeren Restnutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen, wobei ein solcher Beweis im Regelfall durch die Vorlage eines Sachverständigengutachtens zu erbringen ist

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