ABGB § 297, ABGB § 435, UHG § 9 Abs 1 Z 2
Besteht keine wie immer geartete Verbindung mit dem Grund, sondern ausschließlich eine mit einem bestehenden Gebäude, handelt es sich lediglich um Aufbauten auf einem realen Gebäude (hier: Photovoltaikanlage) und nicht um ein Superädifikat.