WEG 2002 § 9
Für bei der Nutzwertfestsetzung unterlaufene Fehler, selbst Verstöße gegen zwingende Grundsätze der Parifizierung, sieht § 9 WEG 2002 die Notwendigkeit und Möglichkeit einer gerichtlichen Korrektur vor. Diese Fehler haben nicht die Nichtigkeit der gesamten Wohnungseigentumsbegründung zur Folge.