Der Entwurf des neuen Grunderwerbsteuergesetzes sieht unter anderem die Änderung der Bemessungsgrundlage ab dem 1.6.2014 vor. Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer wird an die Bemessungsgrundlage der Eintragungsgebühr (Gerichtsgebührengesetz) angeglichen; zukünftig wird somit nicht mehr zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Übertragungen, sondern zwischen Übertragungen innerhalb und außerhalb eines Familienverbandes unterschieden. Dies wird vielfach zu erheblichen Änderungen der Grunderwerbsteuerbelastung führen.