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Beim Eigentumserwerb durch Anwachsung gem § 14 Abs 1 Z 1 WEG ist keine Zustimmung der Erben zur Ausstellung einer Amtsbestätigung gem § 182 Abs 3 AußStrG erforderlich

RechtsprechungWEGwobl 2014/24wobl 2014, 78 Heft 3 v. 1.3.2014

AußStrG 2005 § 182 Abs 3, WEG 2002 § 14 Abs 1

Weder für den Zuwachs nach § 14 Abs 1 Z 1 WEG noch für die Ausstellung einer Amtsbestätigung darüber ist die Zustimmung der Erben erforderlich. Der Streit über die Höhe des Übernahmspreises ist auf dem Rechtsweg auszutragen.

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