Das derzeit in parlamentarischer Behandlung befindliche Zahlungsverzugsgesetz (ZVG) ist für das Bestandrecht von großer Bedeutung, da mit dieser Novelle eine gänzlich neue Gesetzesbestimmung über die Geldschuld und ihre Erfüllung - insbesondere im bargeldlosen Zahlungsverkehr - in das allgemeine Vertragsrecht des ABGB eingefügt wird, mit der eine Verschiebung der Fälligkeit des Mietzinses im MRG einhergeht. Daneben werden gewisse Sonderregelungen im KSchG getroffen. Der folgende Beitrag stellt auf Basis der Regierungsvorlage die bedeutendsten Aspekte dieser mietrechtlich relevanten Bestimmungen dar, untersucht sie kritisch und beleuchtet die sich bei deren Inkrafttreten ergebenden Auswirkungen für sowohl bereits eingegangene als auch künftig abgeschlossene Mietverträge.