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Beginn der Verjährungsfrist für die Geltendmachung der leasio enormis bereits vor der Erlangung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung

RechtsprechungABGBwobl 2013/118wobl 2013, 298 Heft 11 v. 20.11.2013

§ 934, § 1487 ABGB

§ 29 Abs 1 Stmk GVG:

Die Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes kann auch schon vor einer verwaltungsbehördlichen Genehmigung geltend gemacht werden; die Verjährungsfrist für die Anfechtung des Vertrags wegen Verletzung über die Hälfte beginnt daher – ungeachtet des Erfordernisses einer verwaltungsbehördlichen Genehmigung des Vertrags – mit dem Vertragsabschluss zu laufen.

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