Seit einer entsprechenden Novellierung sieht das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz verpflichtend auch eine periodische Überprüfung der ausreichenden Verbrennungsluftzufuhr bei Feuerungsanlagen vor. Im Beitrag wird die Frage untersucht, ob die mit dieser Überprüfung verbundenen Kosten als Betriebskosten iSd MRG zu qualifizieren sind.