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Neufestsetzung des Aufteilungsschlüssels nach Vereinbarung eines abweichenden Verteilungsschlüssels

RechtsprechungGemeinnützigkeitsrechtwobl 2012/100wobl 2012, 337 Heft 9 v. 1.9.2012

§ 32 Abs 5 WEG 2002

§ 19 Abs 1 Z 1 und Abs 3 Z 1 WEG 1975:

Nach § 19 Abs 1 Z 1 WEG 1975 konnte eine Vereinbarung über die Verteilung der Aufwendungen für einen Personenaufzug nur dann - wirksam - abgeschlossen werden, wenn sie der objektiven Nutzungsmöglichkeit entsprach. Eine Neufestsetzung des Aufteilungsschlüssels nach einer Vereinbarung eines abweichenden Verteilungsschlüssels ist nur für den Fall einer späteren Änderung der Nutzungsmöglichkeiten vorgesehen.

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