Es ist offensichtlich ausgeschlossen, all das, was dem Gesetzgeber des MRG im Verlauf der letzten 30 Jahre so in den Sinn kam, hier im Detail und in allen Facetten einigermaßen erschöpfend zu kommentieren. Da es auch zum guten Ton gehört, ein Geburtstagskind nicht mit dogmatischen Spitzfindigkeiten und Subtilitäten zu konfrontieren (wozu sich der Autor ohnehin nicht übermäßig berufen erachtet), soll in der Folge bloß ein aus rechtstatsächlichen Beobachtungen sowie wirtschaftlichen, historischen und rechtspolitischen Überlegungen zusammengesetzter tour d'horizon ohne jedweden Anspruch auf Vollständigkeit über ausgewählte Themenkreise, welche dem Autor auf die Schnelle durch den Kopf schießen, wenn - wie üblich mit kurzer Fristsetzung durch die Schriftleitung - ein Beitrag für ein wobl-Heft abzuliefern ist.