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Veränderung des Mietgegenstandes durch Anbringung einer Alarmanlage mit Außensirene; Einwendungen gegen Kostenverzeichnis im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren

RechtsprechungMRGwobl 2012/68wobl 2012, 191 Heft 5 v. 1.5.2012

§ 9 Abs 1, § 37 Abs 3 Z 17 MRG

§ 54 Abs 1a ZPO:

Maßnahmen zur Einbruchssicherung entsprechen der Übung des Verkehrs. Das gilt auch für Alarmanlagen.

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