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Zur Wirkung einer Mietzinsverdoppelungsklausel bei der Geschäftsraummiete

Aufsätzeao. Univ.-Prof. Dr. Raimund Pittl, RA Univ.-Lektor Dr. Christian Praderwobl 2012, 369 Heft 11 v. 1.11.2012

Vor Inkrafttreten der WRN 2000 konnten Geschäftsraummietverträge außerhalb der engen Grenzen des § 29 Abs 1 Z 3 lit a MRG nicht wirksam befristet werden. Was lag daher für die Vermieter bzw diesen zurechenbare Vertragsverfasser näher, als nach möglichen Auswegen zu suchen? Mit den Rechtsfolgen solcher Umgehungen, insbesondere bei Vorliegen einer "Mietzinsverdoppelungsklausel" beschäftigt sich der folgende Beitrag.

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