§ 56, § 58 und § 59 JN, § 18 Abs Z 2 GGG
Verletzung im Eigentumsrecht durch denkunmögliche Vorschreibung einer restlichen Pauschalgebühr für eine zur Befestigung einer Unterlassungsverpflichtung vereinbarte Vertragsstrafe in einem Vergleich betreffend Mietzinse; denkunmögliche Annahme einer Verpflichtung zur Erbringung einer wiederkehrenden Leistung.