§ 367, § 442, § 1016, § 1029 ABGB, § 30 Abs 2 Z 4 MRG:
Ein gutgläubiger Erwerb des Mietrechts aufgrund des Weitergaberechts bzw des Weitergaberechts selbst ist nicht möglich, weil - wie sich auch aus § 442 ABGB ergibt - die allgemeinen Vorschriften des Gutglaubenserwerbs nach § 367 ABGB auf den Erwerb von Mietrechten weder unmittelbar noch im Wege der Analogie anwendbar sind.