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Erhaltungspflicht des Vermieters im MRG-Vollanwendungsbereich; Mietzinsminderung verdrängt Zurückbehaltungsrecht

RechtsprechungMRGa. Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilchwobl 2011/62wobl 2011, 133 Heft 5 v. 27.5.2011

§ 1052, § 1096 ABGB

§ 3 MRG:

Dort, wo die Erhaltungspflicht des § 3 MRG zum Tragen kommt, ist kein Platz mehr für eine Anwendung der Erhaltungspflichten des § 1096 Abs 1 erster Satz ABGB. § 3 MRG erweitert zwar die Erhaltungspflicht des Vermieters auf allgemeine Teile, diese Erhaltungspflicht ist aber auch daran gebunden, dass ein Grund des § 3 Abs 2 MRG gegeben ist. Der "dynamische" Erhaltungsbegriff gilt nur zur gesetzlichen Erhaltungspflicht.

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