§ 435 ABGB
§ 1 MRG:
In der Frage des Kündigungsschutzes bei einer Liegenschaftsmiete mit Geschäftsraum-Superädifikat ergaben sich durch das erst nach Abschluss des Bestandvertrags in Kraft getretene MRG keine Änderungen. Der Vertragsabschluss vor In-Kraft-Treten des MRG vermag daher eine andere Vertragsauslegung nicht zu begründen.