§ 3 MRG:
Auch die erstmalige Herstellung eines mängelfreien Zustands kann eine Erhaltungsarbeit iSd § 3 MRG sein. Die zwischen zwei Geschoßen eingezogene Decke stellt jedenfalls einen allgemeinen Teil des Hauses dar, sodass es auf das Vorliegen von ernsten Schäden des Hauses nicht ankommt.