Art 6 EMRK
§ 24 Abs 5, § 52 Abs 2 Z 4 WEG 2002:
Bedenken dahin, dass durch eine Zustellung durch Hausanschlag den Verfahrensgarantien des Art 6 EMRK nicht ausreichend entsprochen werde, hat der VfGH eine Absage erteilt. Die ausreichende Vorsorge für eine effektive Möglichkeit der Betroffenen, an einem Verfahren teilzunehmen, durch das ihre vermögensrechtliche Position betroffen wird, bietet für den Fall vorzeitiger Entfernung oder Beschädigung des Hausanschlags das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.