§ 914 ABGB
§ 12a Abs 1 MRG:
Die Übermittlung eines Mietvertragsentwurfs ist bei der gebotenen objektiven Auslegung als Anbot zum Abschluss eines neuen Mietvertrags und nicht als (bloßes) Anhebungsbegehren nach § 12a Abs 1 MRG zu werten.
§ 914 ABGB
§ 12a Abs 1 MRG:
Die Übermittlung eines Mietvertragsentwurfs ist bei der gebotenen objektiven Auslegung als Anbot zum Abschluss eines neuen Mietvertrags und nicht als (bloßes) Anhebungsbegehren nach § 12a Abs 1 MRG zu werten.