Seit Jahren kommt die Rechtspolitik bezüglich einer Neuregelung grundlegender Strukturfragen des österreichischen Mietrechts nicht vom Fleck. Dies mag unter anderem daran liegen, dass die einschlägigen Reformdiskussionen ausschließlich aus innerstaatlicher Perspektive geführt werden, was es zwangsläufig mit sich bringt, dass keinem der in ihren (scheinbar) altbewährten Schützengräben eingebunkerten Interessenvertreter der entscheidende rechtspolitische Durchbruch gelingt. Bei diesem Stand der Dinge scheint es reizvoll, den Horizont zu erweitern und Reformfragen das österreichische Mietrecht betreffend aus rechtsvergleichender Perspektive zu beleuchten. Es scheint ja zumindest nicht völlig ausgeschlossen, dass uU europaweit einheitlich nachweisbare Tendenzen in der Mietrechtsgesetzgebung auch den heimischen Gesetzgeber zu beeindrucken vermögen. Ausgehend von diesem Zugang wird im Folgenden untersucht, welcher Grad an Übereinstimmung zwischen dem österreichischen Geschäftsraummietrecht einerseits und jenem, das in anderen europäischen Ländern derzeit Geltung hat, andererseits besteht.