§ 14 Abs 1 Z 2 WGG
§ 2 Abs 3 Z 3 a Neubauverordnung zum WWFSG:
Wurden für die Ermittlung der "angemessenen" Zinsen für Fremdmittel die jeweils durchschnittlichen nominellen Zinssätze von Bundesanleihen, die nicht ausschließlich mehr als 10-jährige Dauer aufweisen, sondern