Der vorliegende Beitrag versucht, die Bedeutung eines "genossenschaftlichen Gleichbehandlungsgebotes" im Rahmen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Allgemeinen sowie im Hinblick auf offene Fragen rund um die nachträgliche Wohnungseigentumsbegründung an gemeinnützigen Mietwohnungen und bei "Durchbrechungen" des gemeinnützigkeitsrechtlichen Kostendeckungsprinzips im Speziellen zu erhellen.