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Keine Anwendbarkeit der Präklusivfrist des § 16 Abs 8 Satz 2 MRG für die aus der Nichteinhaltung der erforderlichen Schriftform resultierende Unwirksamkeit einer Mietzinsvereinbarung

RechtsprechungMRGwobl 2011/158wobl 2011, 426 Heft 12 v. 1.12.2011

§ 886 ABGB

§ 16 Abs 1 Z 5 und Abs 8 Satz 2, § 18, § 18a, § 37 Abs 4 MRG:

Damit die Präklusionsregelung des § 16 Abs 8 Satz 2 MRG überhaupt zur Anwendung kommen kann, muss jedenfalls eine Mietzinsvereinbarung vorliegen, die zwar einerseits als rechtsgeschäftliche Einigung grundsätzlich wirksam ist, aber andererseits - der Höhe nach - bestimmten gesetzlichen Mietzinsbildungsvorschriften widerspricht und deshalb - ohne Sanierung -

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