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Zeitpunkt der Abtretung des Mietrechts

RechtsprechungMRGwobl 2011/156wobl 2011, 426 Heft 12 v. 1.12.2011

§ 12 Abs 1 MRG:

Die Abtretung des Mietrechts erfolgt schon mit der Willenseinigung zwischen verlassendem Hauptmieter und dem eintretenden Angehörigen, auf die Verständigung des Vermieters kommt es nicht an.

OGH 24. 11. 2010, 9 Ob 78/10a - Zurückweisung der ao Revision (LGZ Wien 8 R 81/10h)

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