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Auswechslung eines Mitmieters nur mit Zustimmung aller übrigen Mitmieter

RechtsprechungMRGwobl 2011/125wobl 2011, 327 Heft 10 v. 14.10.2011

§ 12a Abs 1 MRG:

Die Übertragung eines Mitmietrechts (die Auswechslung des Mitmieters) bedarf jedenfalls der Zustimmung aller Mitglieder der Rechtsgemeinschaft der Mitmieter.

OGH 15. 12. 2010, 1 Ob 196/10w (OLG Wien 16 R 85/10b; LGZ Wien 15 Cg 129/08p)

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