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Zur Berechnung der Präklusivfrist für Einwendungen gegen die Höhe der dem Entgelt zugrunde gelegten gesamten Herstellungskosten im WGG

RechtsprechungWGGwobl 2010/103wobl 2010, 220 Heft 7 und 8 v. 25.8.2010

§ 18 Abs 3 WGG:

Für die Fristberechnung nach § 18 Abs 3 WGG ist zwischen Jahren und Kalenderjahren zu unterscheiden: Mit der Präklusionsfrist von drei Kalenderjahren ist das Ende des dritten auf den Bezug folgenden Kalenderjahrs gemeint, die Verlängerungen erfolgen jeweils wiederum um ein Kalenderjahr ex lege.

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